ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung
Allen Geschäften mit DTS unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese durch die DTS schriftlich
bestätigt wurden.

§ 2 Inkasso
Alle genannten Preise gelten jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste / Saison-Anmeldung. Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingabschnitt per LSE, oder nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. Eine Überweisung auf die DTS Bankverbindung muss innerhalb von 10 Tagen nach Trainingsbeginn eingegangen sein. Im Verzugsfall entstehen die Kosten zuzüglich Gebühren und Schreibauslagen. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn die DTS einen konkreten Termin zur Durchführung des Trainings benennt. Der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden und es findet keine Rückerstattung bereits gezahlter
Beträge statt. Aus organisatorischen Gründen wird die Platzmiete im Tennis + Squash Köhler von DTS für den Kunden an das Tennis + Squash Köhler weitergeleitet. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten separat / zusätzlich zu den Trainingskosten bezahlt werden.

§ 3 Absagen
Bei Absagen von mehr als 48 Stunden vor dem Trainingstermin (nur Sommersaison) wird ein Nachspieltermin vereinbart (maximal ein Termin pro Saison), bei weniger als 48 Stunden entstehen die kompletten Trainingskosten (inkl. Platzgebühr). Bei Saisonbuchungen sind einzelne Absagen (Einzel- und Gruppentraining) nicht möglich und es können aus organisatorischen Gründen keine Nachspieltermine vereinbart werden (§615 BGB). Von der DTS abgesagte Stunden (Einzel- und Gruppentraining) werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist werden die Kosten zurück erstattet.

§ 4 Übertragungsmöglichkeit
Eine Möglichkeit der Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler) besteht nach Absprache mit dem DTS-Büro.

§ 5 Sporttauglichkeit
Der Kunde versichert mit seiner Teilnahme am Training sporttauglich zu sein und ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen können (Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Bei Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die Sporttauglichkeit.

§ 6 Trainingsausfall
Für die vertraglich festgelegte Ausweichmöglichkeit in die vereinseigene Halle wird die Trainerstunde immer durchgeführt; alternativ findet theoretischer Unterricht, mentales Training, oder Athletiktraining statt. Bei Absagen durch den Hallenbetreiber/Tennisclub oder durch höhere Gewalt (Sturmwarnungen des DWD, Überschwemmungen, Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, etc.) und u.U. verursachte Schäden an Plätzen und Hallen können keine Trainingstermine nachgeholt werden.
Im Fall einer Absage durch Epedemien, Pandemien, Anordnungen der Regierung oder unvorhersehbare, von außen herbeigeführte Ereignisse die nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnten und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sind, werden zwei Monate der jeweiligen Saison in Rechnung gestellt. Als Ausgleich hierfür findet ein in Altersklassen eingeteiltes (spielerisches) Athletik-Training als Zoom-Training an einem festgelegten Tag und Uhrzeit statt.

§ 7 Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für Ihre Kinder. Beanstandungen sind spätestens am 2. Tag nach dem Training schriftlich
mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.

§ 8 Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. DTS kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, Ihr/-e Kind/-er pünktlich zum Training zu bringen und anschließend pünktlich in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass der Trainingsbereich nicht verlassen werden darf und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten ist. Für das Verlassen des Trainingsbereiches übernimmt DTS keine Haftung. Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese den Ermahnungen und Anweisungen des Trainers keine Folge leisten, oder das Training stören.

§ 9 Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „AGB“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Ratingen vereinbart.